Unsere Kernkompetenzen im Familienrecht
Als spezialisierte Kanzlei im Familienrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ob Scheidung, Sorgerecht oder Unterhaltsfragen – wir begleiten Sie lösungsorientiert durch jeden Schritt.
Ein Überblick über unsere Dienstleistungen
Scheidungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend bei einvernehmlichen oder streitigen Scheidungen, kümmern uns um den Versorgungsausgleich und die Vermögensauseinandersetzung.
Mehr erfahrenSorgerecht & Umgangsrecht
Wir setzen uns für das Wohl Ihrer Kinder ein und unterstützen Sie bei der Regelung des Sorgerechts, Umgangsrechts und Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Mehr erfahrenUnterhaltsrecht
Berechnung und Durchsetzung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt – wir sorgen für Ihre finanzielle Absicherung.
Mehr erfahrenEheverträge & Partnerschaftsverträge
Vorsorge ist besser als Nachsorge. Wir gestalten individuelle Verträge, die Ihre Interessen optimal schützen und zukünftige Konflikte minimieren.
Mehr erfahrenHäusliche Gewalt
Bei häuslicher Gewalt bieten wir schnelle Hilfe und effektiven Rechtsschutz durch einstweilige Anordnungen und Gewaltschutzverfahren.
Mehr erfahrenAdoption & Namensrecht
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Adoptionen und helfen Ihnen bei der Klärung und Änderung des Namensrechts.
Mehr erfahrenIhr Weg zum Erfolg: Unser Rechtsberatungsprozess
Erstberatung & Fallanalyse
Wir hören Ihnen zu, analysieren Ihre individuelle Situation und besprechen mögliche Lösungswege. Klarheit von Anfang an.
Strategie & Mandatierung
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie. Nach Ihrer Beauftragung leiten wir alle notwendigen Schritte ein.
Verhandlungen & gerichtliche Vertretung
Wir treten in Verhandlungen mit der Gegenseite oder vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht, stets mit dem Ziel der besten Lösung für Sie.
Abschluss & Umsetzung
Nach erfolgreicher Klärung des Falles unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller Vereinbarungen oder Gerichtsurteile.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Kosten einer Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab, der sich aus dem Einkommen beider Ehegatten und dem Versorgungsausgleich ergibt. Gerne erstellen wir Ihnen in einem Erstgespräch eine erste Einschätzung.
In Deutschland besteht Anwaltszwang für den Scheidungsantrag. Nur ein Ehepartner benötigt einen Anwalt, um den Scheidungsantrag einzureichen. Für umfassende Beratung empfehlen wir jedoch, dass beide Parteien anwaltlich vertreten sind.
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Er ist standardmäßig Bestandteil jeder Scheidung, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden.
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist sehr variabel und hängt von vielen Faktoren ab, wie der Einigkeit der Ehepartner, der Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs und der Belastung des zuständigen Gerichts. Im Durchschnitt kann man von 6 bis 12 Monaten ausgehen.